Allgemeine Geschäftsbedingungen – stand 02.2018


Anwendbarkeit der AGB

Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Tierkonzept Westfalen, Steffi Seidler, geprüfte Tierheilpraktikerin und dem Tierhalter als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.

Behandlungsvertrag

Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter das generelle Angebot des Tierheilpraktikers, die Heilkunde auszuüben, annimmt und sich an den Tierheilpraktiker zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet.
Der Tierheilpraktiker ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die der Tierheilpraktiker aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder die Ihn in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Tierheilpraktikers für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.

Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages

Der Tierheilpraktiker erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten/Halter in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Patienten anwendet.
Über die Diagnose- und Therapiemethoden entscheidet der Tierhalter nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er vom Tierheilpraktiker über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Soweit der Patientenbesitzer nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist der Tierheilpraktiker befugt, die Methode anzuwenden, die dem mutmaßlichen Tierhalterwillen entspricht. In der Regel werden vom Tierheilpraktiker Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind, allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden. Der Tierheilpraktiker darf keine Krankschreibungen vornehmen und keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.

Mitwirkung des Tierhalters

Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Tierhalter nicht verpflichtet. Der Tierheilpraktiker ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Tierhalter Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt. Der Tierheilpraktiker haftet nicht für Verletzungen oder sonstige Schäden am Tier die durch den Tierhalter, durch Mitwirkung an der Therapie, verursacht werden.
Tiere die an einer Gruppentherapie teilnehmen, müssen haftpflichtversichert, geimpft und frei von ansteckenden Krankheiten sein. Während der Therapie gilt die gesetzliche Leinenpflicht. Der Tierheilpraktiker übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Therapieziel. Die Therapie wird an den jeweiligen Bedürfnissen des Patienten und den Möglichkeiten des Tieres nach seiner Art, Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinem körperlichen Voraussetzungen orientiert. Der Tierhalter wird darauf hingewiesen, dass die durch den Tierheilpraktiker angewendeten Therapien nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Therapiesitzungen den optimalen Erfolg erzielen können.

Honorierung des Tierheilpraktikers

Der Tierheilpraktiker hat für seine Dienstleistung Ansprüche auf ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen Tierheilpraktiker und Tierhalter vereinbart sind, gelten die in der gültigen Preisliste bzw. von Steffi Seidler benannten Gebührenverordnung aufgeführten Sätze. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist hiermit ausgeschlossen. Die Honorare sind für jeden Behandlungstag vom Tierhalter in bar an den Tierheilpraktiker zu entrichten. Eine Zahlung auf Rechnung kann nur nach Absprache vor Behandlungsbeginn vereinbart werden. Nach Abschluss einer Behandlungsphase erhält der Tierhalter auf Wunsch eine Rechnung.
Nach einem Mahnverfahren ist nur noch Barzahlung möglich.
Der Tierheilpraktiker verpflichtet sich nur eine einzige Mahnung zu versenden, die beaufschlagte Mahngebühr beträgt 5,00€.
Erfolgt die Zahlung dann nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, wird ohne weitere Benachrichtigung der Vorgang einem Inkassobüro übergeben und das gerichtliche Mahnverfahren in Anspruch genommen.
Vermittelt der Tierheilpraktiker Leistungen Dritter, die er nicht fachlich überwacht (z.B. Laborleistungen ), ist der Tierheilpraktiker berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen und mit dem Tierhalter in der voraussichtlichen Höhe abzurechnen. In Quittungen und Rechnungen sind diese Beträge gesondert auszuweisen. Hierbei wird sich der Tierheilpraktiker von den Dritten weder Rückvergütungen noch sonstige Vorteile gewähren lassen. Der Tierheilpraktiker ist jedoch berechtigt, bei einer entsprechenden Vereinbarung für die Vermittlung begleitenden Leistungen beim Patienten eigene Honorare geltend zu machen. Lässt der Tierheilpraktiker Leistungen durch Dritte erbringen, die er selbst überwacht (z.B. Laborleistungen) sind diese Leistungen Bestandteil der Honorare des Tierheilpraktikers.

Abgabe von Arzneimitteln

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (§ 43 AMG i.d.F. der 8. Änderung 1998) ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimittel Tierheilpraktikern nicht gestattet. Die Direktverabreichung an Patienten durch den Tierheilpraktiker ist jedoch nach wie vor zulässig, da dies keine Abgabe sondern eine Verwendung ist. Die Anwendung von vom Patientenbesitzer mitgebrachten Arzneimitteln durch den Tierheilpraktiker ist ausgeschlossen.
Dahingegen stellt die Abgabe von Arzneimittel durch Apotheken an den Tierhalter für verordnete oder empfohlene Arzneimittel ein nicht durch diese AGB erfasstes Direktgeschäft dar, das auf die Honorar- und Rechnungsgestaltung des Tierheilpraktikers keinen Einfluss hat. Dies gilt auch für freiverkäufliche Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel und andere Hilfsmittel, die vom Tierheilpraktiker empfohlen oder verordnet und vom Patienten in einschlägigen Verkaufsstellen bezogen werden. Dabei hat der Patient freie Wahl der Apotheke oder Verkaufsstelle. Der Tierheilpraktiker darf sich für apothekenpflichtige Arzneimittel keine Rückvergütungen oder Vorteile gewähren lassen.
Die Abgabe von freiverkäuflichen Arzneimitteln, Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Hilfsmitteln ist dem Tierheilpraktiker oder mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen gestattet. Unter der Prämisse der freien Wahl der Verkaufsstelle können diese Produkte vom Tierheilpraktiker in Gewinnerzielungsabsicht verkauft oder gegen Provision vermittelt werden.

Honorarerstattung durch Dritte

Der Tierheilpraktiker führt eine Direktabrechnung durch und kann auch das Honorar oder Honorarteile in Ansehung einer möglichen Erstattung nicht stunden. Soweit der Tierheilpraktiker im Rahmen der wirtschaftlichen Beratung den Tierhalter über die Erstattungspraxis Dritter Angaben macht, sind diese unverbindlich. Insbesondere gelten die üblichen Erstattungssätze nicht als vereinbartes Honorar. Der Tierheilpraktiker erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und notwendigen Bescheinigungen erhält ausschließlich der Tierhalter. Derartige Leistungen sind honorarpflichtig.

Fahrtkosten

Bei Hausbesuchen werden Fahrtkosten berechnet. Die Höhe der Fahrtkosten pro km kann der jeweils gültigen Preisliste entnommen werden.

Gebühren

Gebühren sind in der aktuellen Preisliste aufgeführt und gelten als verbindlich vereinbart.

Haftung

Der Tierhalter/Verfügungsberechtigte haftet für sämtliche Schäden, die an Personen, Praxisausrüstung und Praxiseinrichtung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe.

Vertraulichkeit der Behandlung

Der Tierheilpraktiker behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Tierhalters. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Tierhalters erfolgt und anzunehmen ist, dass der Tierhalter zustimmen wird.
Der Tierheilpraktiker ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet- beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung zur Auskunft verpflichtet. Die Datenverschwiegenheit ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen ihn oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
Der Tierheilpraktiker führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (Handakte). Dem Tierhalter steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu; er kann diese Handakte auch nicht anfordern/verlangen. Sofern der Tierhalter eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, erstellt diese der Tierheilpraktiker kosten- und honorarpflichtig aus der Handakte. Soweit sich in der Handakte Originale befinden, werden diese in der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk (Stempelaufdruck oder Aufkleber), dass sich die Originale in der Handakte befinden. Handakten werden vom Tierheilpraktiker 10 Jahre nach der letzten Behandlung oder 5 Jahre nach dem Tod des Patienten vernichtet. Die Vernichtung unterbleibt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Akten für Beweiszwecke infrage kommen könnten.

Rechnungsstellung

Neben den Quittungen erhält der Kunde nach Abschluss der Behandlungsphase auf Wunsch eine Rechnung, deren Ausstellung honorarpflichtig ist. Die Rechnung enthält den Namen, die Anschrift und die Steuernummer des Tierheilpraktikers, den Namen und die Anschrift und auf Wunsch das Geburtsdatum des Tierhalters. Sie spezifiziert den Behandlungszeitraum und die bezahlten Honorare, Dritt- und Nebenleistungen. Für alle Leistungsarten ist der zutreffende Mehrwertsteuersatz (wenn erforderlich) auszuweisen. Die Rechnung darf weder eine Diagnose enthalten, noch dürfen die Leistungen so aufgeschlüsselt werden, dass daraus auf eine Diagnose geschlossen werden kann. Wünscht der Kunde aus Beweis- oder Erstattungsgründen honorarpflichtig eine Ausfertigung der Rechnung, die eine Diagnose oder Therapiespezifizierungen mit Diagnoserückschlüssen enthalten, bedarf dies der Belehrung über den Bruch der Vertraulichkeit und des schriftlichen Auftrages des Kunden.

Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

Hausbesuche / Termine

Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie per Post, Fax, E-mail oder telefonisch von Steffi Seidler bestätigt wurden. Bei Verspätungen eines Patienten/Halters zu einem Termin wird die aufgewendete Wartezeit in Rechnung gestellt. Steffi Seidler ist nicht verpflichtet, diese selbstverschuldete Verspätung nachzuholen, oder vom Honorar abzuziehen. Tritt der Tierhalter innerhalb von 24 Stunden vor dem geplanten Termin (oder bei Ankunft) von dem Behandlungsvertrag zurück, so wird ihm die vereinbarte Behandlung in Rechnung gestellt. Wurde vorab keine Behandlung vereinbart, so werden ihm die entstandenen Aufwandskosten zuzüglich einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 35,00 Euro in Rechnung gestellt. Ausgenommen von dieser Rechnung sind wichtige unverzüglich mitzuteilende und nachzuweisende Gründe in Form höherer Gewalt nach BGB. Bei Hausbesuchen kann es aufgrund nicht vorhersehbarer Beeinträchtigungen im Straßenverkehr oder aufgrund der Wetterlage zu Verzögerungen kommen. Hat der Kunden seine Telefonnummer oder seine Mobilfunknummer hinterlassen, so wird er, wenn möglich, unverzüglich über die Verzögerung informieren.

Seminare/Vorträge/Veranstaltungen

Die Anmeldung zu Seminaren/Vorträgen muss schriftlich per Brief, E-mail oder über das Online-Kontaktformular erfolgen. Die Kursgebühr ist bis 7 Tage vor Kursbeginn zu überweisen. Bei Rücktritt bis 14 Tage vor Seminarbeginn seitens des Teilnehmers werden 50% der Kursgebühren berechnet. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die komplette Seminargebühr fällig, es kann allerdings ein Ersatz-Teilnehmer gestellt werden. Sofern es eine Warteliste für ein Seminar gibt, wird auf die Gebühr verzichtet. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Der Teilnehmer erhält eine Anmeldebestätigung. Sofern eine Veranstaltung bereits ausgebucht ist wird der Teilnehmer benachrichtigt und kann auf Wunsch verbindlich auf eine Warteliste gesetzt werden. Ton- und Bildaufnahmen sind während Veranstaltungen nicht gestattet. Alle Rechte sind dem Veranstalter vorbehalten.

Urheberrecht

Die Unterrichtsmaterialien (insb. Skripte, Handouts, Präsentationen) werden dem Teilnehmer ausschließlich zur alleinigen und nicht übertragbaren persönlichen Nutzung überlassen. Diese sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung (auch in Auszügen) außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung von Steffi Seidler unzulässig und strafbar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen oder Verwendung zu Unterrichtszwecken außerhalb der Seminare und Vorträge von Steffi Seidler. Ebenso dürfen Therapien, Therapiepläne, Rezepte, Unterlagen, o.ä. von Steffi Seidler, nicht ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Steffi Seidler, nicht (auch nicht in Auszügen) vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.

Haftungsausschluss

Die Teilnahme an theoretischen und praktischen Vorträgen/Seminaren/Veranstaltungen sowie der Aufenthalt in den Seminarräumen/dem Übungsgelände des Veranstalters erfolgt auf eigene Gefahr. Die Veranstalter haften nicht bei Unfällen sowie für Personenoder Sachschäden. Während der Veranstaltungen/Seminaren/Vorträgen sind die Anweisungen des Referenten/Übungsleiters zu befolgen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Gerichtsstand für beide Parteien ist das Amtsgericht Coesfeld. Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Leistung erbracht wurde.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.